Verwaltungsrecht
Im Bereich des Verwaltungsrechts vertritt die Kanzlei Gänssle, Gras, Schaich Sie bei allen Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten mit Ämtern und Behörden. Sofern ein für Sie negativer Bescheid (zum Beispiel Ablehnungsbescheid) ergangen ist, setzen wir uns sowohl außergerichtlich im Widerspruchsverfahren als auch gegebenenfalls im Anschluss im Gerichtsverfahren für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Rechte ein. Auch sonst stehen wir bereits im Verwaltungsverfahren für alle verwaltungsrechtlichen Fragestellungen (zum Beispiel Beamten- Bau- oder Polizeirecht) beratend zur Verfügung.