Strafrecht
Die Beschuldigung in einem Strafverfahren stellt für die Beteiligten zumeist eine erhebliche Belastung dar. Gerne unterstützt Sie die Kanzlei Gänssle, Gras, Schaich in den verschiedenen Stadien des Verfahrens und erarbeitet mit Ihnen die optimale Verteidigungsstrategie. Die Unterstützung beginnt bereits im Bereich des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens, in welchem versucht wird, je nach Schwere des Delikts, auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken. Auch im Zwischenverfahren über die Hauptverhandlung bis zum Urteil setzt sich die Kanzlei Gänssle, Gras, Schaich jederzeit für Sie ein. Auch wenn bereits eine gerichtliche Entscheidung ergangen ist unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Egal ob Einspruch gegen einen Strafbefehl oder Berufung oder Revision gegen ein Urteil – die Kanzlei Gänssle, Gras, Schaich setzt Ihre Rechte in jedem Stadium des Verfahrens durch und erwirkt einen für Sie optimalen Verfahrensausgang. Wir stehen dabei bezüglich aller Straftaten, z.B. Körperverletzungsdelikte, Totschlag und Mord, Betrug und Diebstahl als auch bei Strafsachen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) oder Wirtschafts- und Steuerstraftaten an ihrer Seite.