Miet- u. Wohnungseigentumsrecht
Im Rahmen des Mietrechts unterstützen wir Sie sowohl bei der Erstellung und Prüfung von Miet- und Pachtverträgen als auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus diesen Verträgen. Vermieter unterstützen wir zum Beispiel bei der Durchsetzung von Mieterhöhungsansprüchen oder in Zusammenhang mit der Kündigung von Mietern im Rahmen nicht ordnungsgemäßer Wohnungsnutzung oder auch im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung. Selbstverständlich steht unsere Erfahrung auch Mietern bei der Abwehr solcher unberechtigter Mieterhöhungs- oder Kündigungsverlangen zur Verfügung. Ebenso unterstützt die Kanzlei im Rahmen von Gemeinschaften nach dem Wohnungseigentümergesetz (WEG) sowohl Hausverwalter als auch betroffene Eigentümer im Rahmen der von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse als auch bei sonstigen WEG-Angelegenheiten.