Medizin-/Arzthaftungsrecht
Im Medizinrecht vertritt die Kanzlei Gänssle, Gras, Schaich sowohl Ärzte, als auch Patienten. Wir unterstützen dabei sowohl Patienten bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen im Rahmen von Behandlungsfehlern, als auch Ärzte, welche sich solchen Ansprüchen trotz Behandlung lege artis ausgesetzt sehen.