Inkasso / Forderungseinzug
Jedes größere Unternehmen kämpft mit rückständigen Zahlungen oder zahlungsunwilligen Schuldnern. Die Kanzlei Gänssle, Gras, Schaich unterstützt sie im Rahmen des Inkassorechts bei der Geltendmachung ihrer Forderungen gegenüber säumigen Schuldnern. Oftmals kann durch ein außergerichtliches Zahlungsschreiben die Zahlungsmoral deutlich erhöht werden. Sofern gewünscht vereinbaren wir hier mit dem Schuldner auch eine Ratenzahlung, sodass Forderungen oftmals auch von wenig zahlungskräftigen Schuldnern eingetrieben werden können. Führt dies nicht zum Erfolg, so kümmern wir uns für Sie um die Einleitung weiterer gerichtlicher Maßnahmen, wie die Beantragung eines Mahnbescheids oder die Klageerhebung zur Durchsetzung der Zahlungsansprüche. Auch im Rahmen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegenüber ihren Schuldnern sind wir begleitend für Sie tätig, überwachen die Maßnahmen des Gerichtsvollziehers und nehmen ggf. Kontakt mit den Rechtsberatern ihrer Schuldner auf. Sofern sich der Schuldner in Verzug befindet, so sind die Kosten für unsere Einschaltung (im Gegensatz zu den Kosten für eine eigene Inkassoabteilung) vollständig vom säumigen Schuldner zu tragen.