Handelsrecht
Im Handelsrecht unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung der für sie im Kontakt mit ihren Geschäftspartnern notwendigen Verträge, zum Beispiel Kaufverträge oder Werkverträge, Verträge für Vertragshändler und Handelsvertreter oder auch Kooperationsverträge sowie sämtlichen sonstigen Vertragswerke. Auch sind wir Ihnen bei der Erstellung und Prüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB wie zum Beispiel Lieferbedingungen) behilflich. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Falle dessen, dass ihr Vertragspartner seine Pflichten nicht erfüllt.