Grundstücks- und Immobilienrecht
Im Rahmen des Kaufs oder Verkaufs von Immobilien (Grundstücke, Häuser oder auch Wohnungen, ebenso wie gewerblich genutzte Immobilien) steht die Kanzlei Gänssle, Gras, Schaich umfassend beratend an Ihrer Seite. Gleiches gilt selbstverständlich auch, sofern die Immobilie nicht erworben oder veräußert werden soll, sondern nur zeitweise im Rahmen eines Miet -oder Pachtvertrages überlassen werden soll. Wir unterstützen dabei bei der Erstellung entsprechender Kauf-, Miet- oder Pachtverträge und zeigen Ihnen im Rahmen dessen auch auf, mit welchen Klauseln Sie ihre Rechte optimal durchsetzen können. Selbstverständlich überprüfen wir auch einen Ihnen vorgelegten Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag. Im Rahmen von Mängeln beim Immobilienerwerb unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung von Minderungs- und Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Verkäufer oder wehren solche unberechtigten Ansprüche des Käufers gegen Sie ab. Im Rahmen des Erwerbs unterstützen wir bei der Änderung und Löschung von Grundbucheinträgen oder auch bei der Eintragung von Hypotheken oder Grundschulden.