Erbrecht
Im Rahmen des Erbrechts unterstützen wir sowohl im Vorfeld bei der Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrages, als auch nach dem Tod bei der Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche. Bei der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrages zeigen wir Ihnen die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf und erstellen anhand ihrer tatsächlichen Wünsche eine hierauf gerichtete juristisch wirksame letztwillige Verfügung. Hierbei informieren wir stets umfassend über Ihnen zustehende Rechte, wie zum Beispiel den gesetzlichen Pflichtteil, und klären auch über die anfallende Erbschaftssteuer auf.